Planung und Fertigstellung des Ausbaus des Stichkanals Salzgitter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen detaillierten und verbindlichen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Planung und die Fertigstellung des Ausbaus des Stichkanals Salzgitter tatsächlich und konkret, nachdem der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann, im Jahr 2012 die Fertigstellung des Ausbaus des Stichkanals bis 2018 zugesagt hatte, jüngst aber der Ministerialdirektor beim Bundesverkehrsminister, Reinhard Klingen, die mögliche Fertigstellung erst für 2023 bzw. 2025 in Aussicht stellte (vgl. BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG vom 18. November 2014), und wie berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Planungen und Priorisierungen von Projekten des Bundesverkehrswegeplans im Allgemeinen und des Stichkanals Salzgitter im Besonderem den Umstand, dass im Vertrauen auf die Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann sowohl anrainende Unternehmen bereits Investitionen in Millionenhöhe getätigt haben als auch das Land Niedersachsen für das Jahr 2015 und die Folgejahre Mittel zur Deckung des Finanzierungsanteils des Landes am Stichkanal in den Haushalt eingestellt hat?