Planung und Errichtung einer Lärmschutzwand an der A 52
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieweit sind aus Sicht der Bundesregierung die Planung und Errichtung einer Lärmschutzwand zum Schutz der Anwohner und die Einschätzung der Lärmsituation an der A 52 (Marl-Hamm), insbesondere unter Berücksichtigung des Ausbaus des Logistikstandortes und der damit zu erwartenden stärkeren Lärmbelastung von Straßen- und Schienenverkehr, auch unter Berücksichtigung des Vor-Ort-Termins des Petitionsausschusses vom Februar 2017 (Pet 1-18-12-912-024342a) in der bisherigen Umsetzung?