Planung und Bau von Teilumfahrungen im Projekt "B29n–G50–BW–BY, Umfahrung Nördlingen – Röttingen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können im Projekt mit dem Titel "B29n–G50–BW–BY, Umfahrung Nördlingen–Röttingen" im Bundesverkehrswegeplan 2030 Teilumfahrungen der Strecke geplant und gebaut werden ohne eine komplette Bewertung des Linienfindungsverfahrens, und falls ja, werden diese dann als Teilprojekte im Projekt "B29n–G50–BW–BY, Umfahrung Nördlingen–Röttingen" oder als eigene Projekte gewertet?<br /> <br /> Falls im Projekt mit dem Titel "B29n–G50–BW–BY, Umfahrung Nördlingen–Röttingen" im Bundesverkehrswegeplan 2030 Teilumfahrungen als Teilprojekte ausgewiesen werden können, können diese unabhängig vom Gesamtprojekt finanziert werden?