Planung einer rückwirkenden Verschärfung des Widerrufrechts bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung Presseberichte (u. a. DER TAGESSPIEGEL vom 9. November 2015, S. 16: "Widerruf des Widerrufs") bestätigen, nach denen sie eine Verschärfung des Widerrufsrechts bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie rückwirkend mit einer Übergangsfrist von drei Monaten (wie es in einem zitierten Eckpunktepapier von BMJV und Bundesministerium der Finanzen – BMF – steht) plant?