Planung einer pauschalen Endenergieeinsparverpflichtung für öffentliche Stellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in § 6 des Entwurfs eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes vorgesehenen pauschalen Endenergie-Einsparverpflichtung in Höhe von 2 Prozent pro Jahr von 2024 bis 2045 für öffentliche Stellen und damit auch für öffentlich-rechtlich organisierte Verkehrsbetriebe, und was wird die Bundesregierung dagegen tun, dass es nicht zur Einschränkung des Angebots von Bussen und Bahnen durch eine Einsparung in dieser Größenordnung kommt?