Planung einer Härtefallregelung im Wehrpflicht- oder Soldatengesetz für Doppelstaater zur Freistellung von der Musterung oder einem späteren Dienst
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Härtefallregelung im Wehrpflichtgesetz oder im Soldatengesetz, die eine Freistellung von der verpflichtenden Musterung oder einem späteren Dienst ermöglicht, wenn junge deutsche Doppelstaater aufgrund bestehender Wehr- bzw. Militärdienstpflichten ihres Zweitstaates (z. B. Türkei) nachweislich in einen unlösbaren Loyalitäts- oder Rechtskonflikt geraten würden, und wenn ja, wie?