Planung einer Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, wie von Carsten Linnemann angekündigt (www.stern.de/news/linnemann-fordert-schaerfere-eu-regeln-zu-freizuegigkeit-fuer-arbeitnehmer-36069936.html), eine gesetzliche Einschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Ländern der Europäischen Union, und falls ja, wie ist das der Rechtsauffassung der Bundesregierung nach vereinbar mit der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), die 2004 vom EU-Parlament für alle Mitgliedstaaten beschlossen wurde?