Planung des Jahresurlaubs durch Erwerbslose und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird durch die Genehmigungspraxis und -vorschriften (bitte benennen) in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gewährleistet, dass Erwerbslose, Erwerbsuchende bzw. Beziehende von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und nach dem SGB III ihren Jahresurlaub mit der Familie rechtzeitig planen und Buchungen von kostengünstigen Urlaubsreisen bzw. Übernachtungen rechtzeitig, also zum Beispiel zu Beginn des Jahres, vornehmen können?