Planung des Ausbaus der Betuwe-Route im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 beide Ausbaustufen der Betuweroute (dreigleisiger Ausbau und Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h) fest disponiert, und was bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die zweite Ausbaustufe nicht im sogenannten Bezugsfall ist?