Pläne zur finanziellen Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, dass die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossene, ab dem 1. Juli 2020 mit Wirkung vom 1. Januar 2020 stattfindende finanzielle Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Verband der privaten Krankenversicherung, die gemäß neu eingeführtem § 65e SBG V mit rund 21 Millionen Euro jährlich einen tatsächlichen Anteil von rund 40 Prozent der für ambulante Krebsberatungsstellen anfallenden Kosten deckt, um einen entsprechenden Anteil aus den finanziellen Mitteln der Deutschen Rentenversicherung ergänzt wird, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?