Pläne zur Änderung der THW-Abrechnungsverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Pläne bestehen von Seiten der Bundesregierung bezüglich einer Änderung der bestehenden THW-Abrechnungsverordnung, insbesondere im Hinblick auf den Kostenverzicht bei reinen Amtshilfeverfahren ohne dritte Begünstigte durch das Technische Hilfswerk, und wie begründet die Bundesregierung die getroffene Entscheidung bezüglich der 35 Prozent Kostenverzicht bei der Abrechnung der Einsätze des Technischen Hilfswerks im Saarland im Rahmen von Starkregeneinsätzen in 2018 (Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. Juli 2019)?