Pläne zum Verbleib von auf dem Weg nach Deutschland nicht registrierten eingereisten Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angaben macht die Bundesregierung zu ihren Plänen hinsichtlich des weiteren hiesigen Verbleibs von Flüchtlingen vor, während und nach ihrem hiesigen Asylverfahren, die 2015 über andere EU-Staaten ohne dortige Registrierung und längeren Aufenthalt, wo die fortgeltenden Regelungen des Schengener Grenzkodex (Verordnung (EG) 562/2006) und des Dublin-Verfahrens nicht praktiziert wurden, nach Deutschland gelangten, und will die Bundesregierung diese Flüchtlinge nun gegen deren Willen in die europäischen Staaten ihrer Erstankunft (wie Griechenland, Italien) bzw. ihres Transits (wie Mazedonien, Serbien, Ungarn, Österreich) zurückführen oder gemäß Quoten in andere EU-Staaten verteilen lassen?