Pläne und Kriterien für die Umwandlung von derzeitigen Pflichtleistungen des SGB II und III in Ermessensleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche der derzeitigen Pflichtleistungen kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese in Ermessensleistungen umgewandelt werden, und was sind die Kriterien, nach denen die Bundesregierung diese Entscheidung treffen will?