Pläne für eine Aufhebung der baugesetzlichen Befristung für mobile Flüchtlingsunterkünfte in Außenbereichen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, zeitnah einen Gesetzentwurf einzubringen, um die Befristung in § 246 Absatz 13 BauGB von drei Jahren für mobile Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Außenbereichen nach § 35 BauGB zu entfristen, und falls nein, welche Folgen hat dies nach Auffassung der Bundesregierung für bestehende Flüchtlingsunterkünfte (und deren Bewohner), welche basierend auf § 246 Absatz 13 BauGB errichtet wurden und für die in 2019 die befristete Genehmigung entfällt?