Pläne Frankreichs zum Betrieb des Atomkraftwerkes Cattenom
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen bestätigen, dass der französische Entwurf einer mehrjährigen Energieplanung für den Zeitraum 2019 bis 2028 die Stilllegung keiner Blöcke des Atomkraftwerkes Cattenom, die alle eine Nettoleistung von 1.300 MW aufweisen, bis mindestens 2035 vorsieht (www.ecologique-solidaire.gouv.fr/sites/default/files/PPE-Executive%20summary.pdf), und hat die Bundesregierung im Rahmen der parallel eingeleiteten Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (www.ecologique-solidaire.gouv.fr/sites/default/files/Strategic%20Environmental%20Assessment%20PPE%20English.pdf) bereits eine Konsultation gemäß Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, Artikel 7 Absatz 2, angefordert?