Plan des französischen Umweltministeriums zur Einführung eines Kohlendioxid-Mindestpreises für Kohlekraftwerke ab 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Plan des französischen Umweltministeriums, ab 2017 einen CO2-Mindestpreis spezifisch für Kohlekraftwerke einzuführen (www.lemonde.fr/planete/article/2016/07/11/le-prixplancher-du-co2-en-france-ne-concernera-que-les-centrales-electriques-au-charbon_4967948_3244.html), und plant sie – analog zu Frankreich und angesichts der Ineffizienz des EU-ET (vgl. www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/emissionshandel/reform-emissionshandel/) – ebenfalls ein Gutachten über mögliche Wege und Ausgestaltungen einer Anhebung des CO2-Preises zu erstellen?