Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die Laufzeitverlängerung französischer Kernkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Leitet die Bundesregierung aus der jüngsten Guidance der Espoo-Konvention eine UVP-Pflicht für die Laufzeitverlängerung der französischen Reaktoren der 900-MW-Klasse ab (vgl. https://unece.org/environmental-policy/events/meeting-parties-espoo-convention-8th-session-and-meeting-parties), und hat die Bundesregierung die französische Regierung bereits angeschrieben, um im Rahmen der sogenannten "anlagenspezifischen Phase" der Laufzeitverlängerung dieser 32 Reaktoren um Notifizierung zu bitten (vgl. Forderung von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze nach einer grenzüberschreitenden Beteiligung, vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/frankreich-atomaufsicht-verlaengert-laufzeit-von-alt-meilern-1.5217557 und www.asn.fr/Informer/Actualites/4e-reexamen-periodique-des-reacteurs-de-900-MWe)?