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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-243119

Pflicht zur Kontrolle von Reisedokumenten durch Beförderungsunternehmen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche konkreten Maßnahmen (bitte genau mit Datum und Inhalt auflisten) wurde bzw. wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2018 (C-412/17 und C-474/17) umgesetzt, wonach die deutsche Rechtslage, die privaten Beförderungsunternehmen eine sanktionsbewährte Pflicht zur Kontrolle von Reisedokumenten auferlegt, gegen Unionsrecht verstößt, und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei aus dem genannten Urteil in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung von Taxifahrenden oder Mitfahrgemeinschaften, denen nach meiner Auffassung ebenfalls keine Verpflichtung zur Kontrolle von Reise- oder Aufenthaltsdokumenten bei Fahrten im Schengenraum auferlegt werden kann (bitte ausführlich begründen, insbesondere auch, falls die Bundespolizei immer noch entsprechende Hinweismerkblätter für Taxifahrer anbieten sollte; vgl. hierzu die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1791)?