Pflicht von Vereinen und Genossenschaften zur Beschäftigung mindestens eines festangestellten Arbeitnehmers auf Mindestlohn-Basis im Ladenverkauf
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwieweit unterliegen nach Ansicht der Bundesregierung Vereine und Genossenschaften beispielsweise in Fair-Handel-Ladengeschäften der Pflicht, über die sich ehrenamtlich engagierenden Mitglieder hinaus mindestens einen, dem Mindestlohn unterliegenden, festangestellten Arbeitnehmer im Ladenverkauf beschäftigen zu müssen, und wie verhalten sich Finanzämter und den Mindestlohn kontrollierende Behörden dazu? </p>