Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie in diesem Zusammenhang verhängte Bußgelder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche Maßnahme stellt die Bundesregierung sicher, dass Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht im Sinne von § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) (Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen) nachkommen, und in wie vielen Fällen wurde im Jahr 2010 wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 156 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX eine Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeld verhängt, weil ein Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX schuldhaft nicht erfüllt hat?<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurde trotz einer schuldhaften Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX keine Verwarnung ausgesprochen und auch kein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 156 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX verhängt, und welche Aktivitäten sind ggf. geplant, um eine vollständige Erfassung von Fällen einer schuldhaften Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht als notwendige Grundlage für Sanktionierungen sicherzustellen?