Pflegebedürftige mit einem unerfüllten Beratungsbedarf zu den Leistungen der Pflegeversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Pflegebedürftigen und Pflegepersonen (pflegenden Angehörigen), die nach dem Bericht nach § 7a Absatz 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) einen unerfüllten Beratungsbedarf zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben, und wie hoch ist der Anteil derer, die gemäß § 7a Absatz 1 SGB XI bei der Organisation professioneller und informeller Pflege unzureichend begleitet werden (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?<br /> <br /> Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Pflegebedürftigen und Pflegepersonen (pflegenden Angehörigen), die nach dem Bericht nach § 7a Absatz 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) einen unerfüllten Beratungsbedarf zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben, besser zu erreichen, und wie viel finanzielle Mittel sind für den Ausbau der Beratungsstrukturen eingeplant (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?