Pfändungsansprüche der Gebrüder Joan und Viorel Micula gegenüber Rumänien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber den Pfändungsansprüchen der Gebrüder Joan und Viorel Micula, die diese vor einem schwedischen Schiedsgericht gegenüber dem Mitgliedstaat der Europäischen Union Rumänien erwirkt haben, für den Fall, dass die Gebrüder Micula von offiziellen deutschen Stellen Unterstützung zur Pfändung von rumänischem Staatseigentum auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbitten (vgl. www.zeit.de/2014/47/schiedsgerichtesteuerzahler), und sieht die Bundesregierung im Fall Micula Anlass genug, alle bestehenden bilateralen Investitionsschutzverträge mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bevorzugt im gegenseitigen Einvernehmen, zügig außer Kraft zu setzen?