Pfändung von Sozialleistungen nach SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern dürfen nach der geltenden Rechtslage Sozialleistungen nach dem SGB II gepfändet werden (mit und ohne Pfändungsschutzkonto, kurz: P-Konto), und inwiefern können Dritte – z. B. Verwandte – in die Pfändung genommen werden für den Fall, dass sie ihr Konto einer/einem betroffenen Leistungsberechtigten zur Abwicklung der finanziellen Transfers (Zahlungsanweisungen und Bargeldauszahlungen) zur Verfügung gestellt haben?