Pfändbarkeit der Energiepreispauschale
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die ab dem 1. September 2022 zu zahlende Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auch bei den fast 7 Millionen überschuldeten Menschen sicher ankommt und nicht der Lohn- oder Kontopfändung unterliegt oder im Rahmen der Privatinsolvenz durch den eingesetzten Treuhänder einbehalten wird (www.businessinsider.de/politik/deutschland/staat-zahlt-ab-1-september-300-euro-energiepreispauschale-fast-sieben-millionen-menschenkoennte-sie-direkt-wieder-weggenommen-werden/)?