Pestizidbelastung in Kleingewässern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf etwa bei Zulassungsverfahren oder Anwendungsauflagen für Pestizide vor dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse des bundesweiten Monitoringprogramms zu Pestiziden in Kleingewässern unter Leitung der Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH (UFZ) Leipzig, wonach die Regulatorisch Akzeptablen Konzentrationen (RAK-Werte) für Pestizide in 81 Prozent der Kleingewässer überschritten wurden, empfindliche Insektenarten wie Libellen durch die aktuellen Grenzwerte nicht geschützt werden sowie die bisherigen Standard-Probenahmen in Zulassungsverfahren (Schöpfproben) zur Einschätzung der Pestizidbelastung keine realistische Belastungsermittlung darstellt (vgl. www.ufz.de/<br /> index.php?de=36336&webc_pm=33/2021), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der offenkundig gewordenen akuten Umweltgefährdung durch hohe Pestizidbelastungen in Kleingewässern schnell sowie wirksam zu begegnen?