Perspektivischer Verlust an Trägern der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung in Schleswig-Holstein
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Träger werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Ende des Jahres 2020 aus der Trägerschaft einer Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungs-Stelle (EUTB®) in SchleswigHolstein zurückziehen (bitte die im Einzelnen betroffenen Standorte auflisten), und wie werden diese dort aufgebauten Angebotsstrukturen künftig erhalten, um das Recht der Betroffenen auf Beratung nach § 32 SGB IX weiterhin und ohne zeitliche Lücke zu sichern?