Perspektive zum Mengengerüst der Erneuerbaren Energien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass die im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 17. Juni 2020 formulierte Perspektive zum Mengengerüst der erneuerbaren Energien ("Auf Grundlage konkreter Strombedarfsprognosen wird rechtzeitig ein Ziel- und Mengengerüst für 2035/2040 für den Ausbau erneuerbarer Energien vorgelegt", www.bundesregierung.de/resource/bl ob/973812/1761550/f83f0a3b5aba7ecfe3a4b41e0 6fa5a2c/2020-06-17-energiewende-data.pdf?download=1) die Notwendigkeit eines bereits jetzt und für die kommende Dekade deutlich höheren Ausbaupfades der erneuerbaren Energien keinesfalls ersetzt, und wird die Bundesregierung kurzfristig höhere Ausbaupfade bis 2030 vorlegen, die eine Erreichung der Pariser Klimaziele auf Basis eines realistischen und höheren Stromverbrauches sicherstellen?<br />