Persönliche Haftung der Manager von Atomkraftwerksunternehmen bei Austritt von Radioaktivität
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>In welchen Fällen können Manager von Unternehmen, die Atomkraftwerke betreiben, persönlich in strafrechtlicher Hinsicht und/oder mit ihrem privaten Vermögen in Haftung genommen werden, sollte in einem Atomkraftwerk in großen Mengen Radioaktivität austreten, und bietet das Grundgesetz Spielräume, die persönliche Haftung dieser Manager auf gesetzlicher Grundlage zu erweitern?</span>