Personenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts
Vereinbarkeit des deutschen Betreuungsrechts mit der UN-Behindertenrechtskonvention, u. a. im Hinblick auf die Rechtspraxis der Behandlung Betroffener, die bezüglichen Regelungen im BGB und in den Ländergesetzen sowie in Bezug auf die Qualifizierung des Gerichtspersonals, selbstbestimmte Teilhabe in einem Gesamtbetreuungskonzept für Menschen mit Assistenzbedarf, Art der Zusammenarbeit verschiedener ministerieller Arbeitsgruppen zum Betreuungsrecht, Beteiligung der Behindertenverbände, Stärkung sog. "vorgelagerter Systeme" vor der gesetzlichen Betreuung durch gesetzlich normierte Beratungs- und Unterstützungsansprüche, Änderungsbedarf bei der Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit, Gewinnung ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer, Vergütungsfragen