Personenkreis mit prekärem Altersübergang
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zum Personenkreis mit einem prekären Altersübergang diejenigen gehören, die aus Langzeitarbeitslosigkeit in Altersrente wechseln zuzüglich jener mit mindestens zwei Jahren vorzeitigem Rentenbeginn nach Übergangsarbeitslosigkeit bzw. maximalen Abschlägen nach stabiler Beschäftigung, und inwiefern teilt sie die Einschätzung, wonach zwischen einem Viertel und einem Drittel der Neuzugänge in Altersrente einen solchen prekären Altersübergang aufweisen (siehe Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Martin Brussig in der öffentlichen Anhörung am 21. Februar 2011 – Ausschlussdrucksache 17(11)394)?</p>