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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-288582

Personenkontrollen der Bundespolizei zur Migrationskontrolle

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass sich die Zahl an anlasslosen Personenkontrollen zur Migrationskontrolle nach § 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes von 263.069 Kontrollen im Jahr 2020 (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 8. April 2021 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagdrucksache 19/28335) auf 512.380 Kontrollen im Jahr 2021 (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 10. Mai 2022 auf meine Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 20/1817) nahezu verdoppelt hat, und welche Angaben kann die Bundesregierung über das gegenwärtig bei der Bundespolizei vorgesehene Verfahren bei Beschwerden wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot machen?