Personenidentifizierungen mithilfe des Gesichtserkennungssystems des BKA im Jahr 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personenidentifizierungen haben das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Jahr 2020 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA vornehmen können, und wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Anzahl für Recherchen mit dem Gesichtserkennungssystem durch die Bundespolizei auf Bundestagsdrucksache 19/26934 (Frage 5) mit 4.024 angegeben wird, während auf Bundestagsdrucksache 19/25941 (Frage 11b) 4.574 genannt ist?