Personen mit Anspruch auf die Energiepreispauschale
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, Rentnerinnen und Rentner sowie weitere Personen wie z. B. Elterngeld- und Krankengeldempfängerinnen und -empfänger oder Studierende, die auch ein knappes Budget haben, bewusst von den 300 Euro der Energiepreispauschale auszuschließen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass gut verdienende Facharbeiter die 300 Euro der Energiepreispauschale erhalten, u. a. Rentnerinnen und Rentner, die eine kleine Rente knapp über dem Existenzminimum haben und gerade noch ohne staatliche Unterstützung über die Runden kommen, die Energiepreispauschale nicht erhalten?