Personen im BK mit Kenntnis von der verfassungsrechtlichen Einschätzung des BK zur Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen konkreten Personen im "üblichen Geschäftsgang" des Bundeskanzleramtes lag die verfassungsrechtliche Einschätzung des Bundeskanzleramtes zum von der CDU/CSU-Fraktion beantragten Untersuchungsausschuss zum Steuerskandal Scholz/Warburg vor (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/8261) und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die o. g. verfassungsrechtliche Einschätzung an Personen außerhalb des Bundeskanzleramtes weitergegeben wurde (bitte mit ja oder nein beantworten)?