Personen bzw. Branchen der Gruppe 3 der Impf-Priorisierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gruppe bzw. Branchen fallen nach Kenntnis der Bundesregierung, neben den ausdrücklich Genannten unter § 4 Absatz 1 Nummer 5 CoronaImpfV in Gruppe 3 der Impf-Priorisierung (Gruppe 3 – Erhöhte Priorität: Ü60, auch die Mitarbeiter der kritischen Infrastrukturen), und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten in Unternehmen jener Infrastruktur ein?