Personalvorgaben für alle Bereiche der Pflege im Krankenhaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit für Personalvorgaben mit den Mindestvorgaben in den §§ 137i und 137j des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für alle Bereiche der Pflege im Krankenhaus (inkl. der nichtpflegesensitiven) abschließend geregelt, so dass die Länder keine Kompetenz mehr haben, eigenständige Instrumente zur Personalbemessung im Rahmen der Krankenhausplanung einzuführen, und wenn eine Regelungskompetenz bei den Ländern verbleibt, ist diese auf bestimmte Bereiche eingeschränkt?