Personalplanung bei der Bundesnetzagentur bzgl. möglicher Einzelfallentscheidungen im Falle einer Gas-Mangellage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Beschäftigte bei der Bundesnetzagentur sind bereits jetzt darauf vorbereitet, Einzelfallentscheidungen während einer möglichen Gas-Mangellage zu treffen, und wie viele Beschäftigte, zum Beispiel auch aus anderen Behörden (bitte ggf. auflisten), können angesichts der Komplexität des Entscheidungsprozesses, dem "eine abstrakte Regelung nicht gerecht wird" (Bundesnetzagentur "Der Notfallplan Gas") kurzfristig mit der Aufgabe betraut werden?