Personalgewinnung bei Bundesbehörden bis zum 30.06.2014
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Beschäftigte konnten unter Beachtung der haushalterischen Rahmenbedingungen bis zum 30. Juni 2014, dem Ende der Organleihe, aus den Geschäftsbereichen des Bundesministeriums der Verteidigung, hier Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, der Deutschen Bahn AG und ggf. weiterer Bundesbehörden (BMonV, BPOL, BRH) vor dem Hintergrund der Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 8. November 2012 und 15. Mai 2013, mit denen ein Personalbedarf von 1 771 Beschäftigten anerkannt wird, der ausnahmslos mit Überhangpersonal von strukturbetroffenen Bundesbehörden (z. B. nach § 16 des Haushaltsgesetzes 2013) zu decken ist, gewonnen werden?</p> <p>Konnten bzw. können diese Beschäftigten statusgerecht übernommen werden?</p>