Personalbedarfsberechnung bei Betreuungsschlüsseln gemäß SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welches Personal wird bei der Berechnung des Betreuungsschlüssels berücksichtigt, und hält die Bundesregierung die Abgrenzung für sachgerecht?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es angesichts der Ergebnisse verschiedener Studien für sinnvoll, einen ambitionierten Betreuungsschlüssel nach § 44c Absatz 4 Nummer 1 und 2 SGB II anzustreben und somit eine intensivere Betreuung vorzusehen?