Personalausstattung für die Bearbeitung von Visaanträgen in den Auslandsvertretungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist in den maßgeblichen deutschen Visastellen im Ausland und in den mit diesen im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP) kooperierenden Beratungseinrichtungen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ausreichend Personal eingesetzt, um so viele Visumsanträge bearbeiten und nach Deutschland übermitteln zu können, dass am Ende etwa 1.000 Visa monatlich für den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten erteilt werden können (bitte die Gesamtzahl des eingesetzten Personals nach Visastellen und IOM differenziert angeben und dem die Zahlen der dort im letzten Halbjahr durchschnittlich pro Monat bearbeiteten bzw. übermittelten Visumsanträge gegenüberstellen), und inwieweit hält das Auswärtige Amt an seiner mir mit Schreiben vom 22. November 2019 übermittelten Auffassung fest, eine Ausweitung des Personalansatzes an den Visastellen würde zu keiner signifikant höheren Anzahl an Familiennachzugsvisa führen, nachdem auch die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 15. Januar 2020 mit Blick auf den stockenden Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erklärte, dass mehr Personal in den Visastellen erforderlich sei (bitte nachvollziehbar begründen)?