Pausenregelungen für Minderjährige im Jugendarbeitsschutzgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass unter 18-jährige abhängig Vollzeitbeschäftigte und Auszubildende aufgrund der Pausenregelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz faktisch länger im Betrieb bleiben müssen als über 18-Jährige mit dem gleichen Arbeitszeitumfang, hier gesetzlichen Anpassungsbedarf, und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?