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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-236192

Pauschalbetrag zur Deckung der Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit erachtet die Bundesregierung den derzeitigen pauschalen Betrag von 670 Euro pro Person, der durch den Bund zur Deckung der Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Länder zur Weitergabe an die Kommunen übermittelt wird, für ausreichend, um die Kosten der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfänglich zu decken, und sollen die Kommunen zukünftig auch für geduldete Personen, die zwar Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, für die den Kommunen gegenwärtig aber keine Kostenerstattung durch den Bund gewährt wird, die Kostenpauschale erhalten?