Patientenschutz in der Psychotherapeutenausbildung sicherstellen
Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Reform der Psychotherapeutenausbildung: Anhebung der Studiendauer auf fünfeinhalb Jahre mit einem abschließenden Praxissemester, Einführung einer schriftlichen Prüfung, verpflichtende Sprachprüfung zur Berufszulassung für Nicht-Muttersprachler