Passentziehungen bzw. Ausreisebeschränkungen nach dem Personalausweis- oder Passgesetz
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Hat die Bundesregierung nach ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2725, wonach sie wegen der Zuständigkeit für Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausreiseuntersagungen bzw. Passangelegenheiten der von den Ländern bestimmten Ordnungsbehörden keine abschließende Aussage treffen kann, inzwischen, um die Effektivität bestehender Regelungen zu beurteilen, eine flächendeckende Evaluation vorgenommen, wie häufig und in welchen Fällen die Passentziehung oder Ausreisebeschränkungen nach dem Personalausweis- oder Passgesetz (§§ 10, 8, 7 des Passgesetzes – PassG –, § 6 des Personalausweisgesetzes – PAuswG) erfolgen, und wie sehen deren Ergebnisse genau aus?</p>