Partnerschaften Deutschland AG und deutsches sowie europäisches Vergaberecht
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Worauf bezieht die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme vom 28. Januar 2008 zur „Gründung der Partnerschaften Deutschland – Variantenvergleich“ die Einschätzung im Bereich Öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) gebe es „Beratungsdefizite“, und wie begründet sie diese im Einzelnen?</span> <span><br /> <br /> </span><span>Wie beurteilt die Bundesregierung – insbesondere mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 3. Juli 2008 – I ZR 145/ 05 – die Vorgabe des deutschen und europäischen Vergaberechts, wonach vergabefreie Inhouse-Konstruktionen nur dann zulässig sind, wenn der öffentliche Auftraggeber über den Auftragnehmer eine ähnliche Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt, angesichts der Tatsache, dass die Partnerschaften Deutschland als Auftragnehmer zu fast 50 Prozent von einer privaten Beteiligungsgesellschaft getragen wird?</span> <span><br /> </span>