<span>Reform des Parteiengesetzes: Festlegung einer jährlichen Obergrenze für Parteispenden von 10.000 Euro, Aufführung von Parteispenden im Rechenschaftsbericht und ab einer Höhe von 25.000 Euro Anzeige beim Bundestagspräsidenten, zeitnahe Veröffentlichung von Wahlkampfkosten, Darstellung von Parteispenden in den Geschäftsberichten der spendenden Kapitalgesellschaft</span>