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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-303268

Parteilogos auf der Internetseite des Staatssekretärs Sven Giegold

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Parteilogos auf der Webseite des Staatssekretärs Sven Giegold (www.sven-giegold.de) im Hinblick auf das für ihn geltende politische Mäßigungsgebot gemäß § 60 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG), und für welche weiteren Webseiten neben der von Staatssekretär Sven Giegold gilt, dass das Impressum eine "freiwillige informationstechnische Angabe" sei (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/8043)?