Parteilogos auf der Internetseite des Staatssekretärs Sven Giegold
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Parteilogos auf der Webseite des Staatssekretärs Sven Giegold (www.sven-giegold.de) im Hinblick auf das für ihn geltende politische Mäßigungsgebot gemäß § 60 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG), und für welche weiteren Webseiten neben der von Staatssekretär Sven Giegold gilt, dass das Impressum eine "freiwillige informationstechnische Angabe" sei (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/8043)?