Parteien-Sponsoring im Parteiengesetz regeln
Einbringung eines Entwurfs zur Änderung des Parteiengesetzes: Untersagung von Partei-Sponsoring im Rahmen der Regelungen des § 25 Parteiengesetz über Parteispenden, Neudefinition des Sponsoring als Begründung einer Geschäftsbeziehung im Unterschied zu Spenden, Sponsoring als Verwischung der Grenzen zwischen Parteien, Personen und staatlichen Institutionen