Parlamentsrechte im Rahmen zukünftiger europäischer Stabilisierungsmaßnahmen sichern und stärken
Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) durch Änderung des Euro-Stabilisierungsgesetzes auch mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Zustimmungs- und Informationsrechte von Bundestag bzw. Haushaltsausschuss bei Entscheidungen zu Gewährleistungen und weiteren Maßnahmen, Billigung der operativen Leitlinien zur Anwendung der neuen Instrumente, Änderungen laufender Programme sowie operativen Entscheidungen; Pflicht des Stimmens mit Nein durch den deutschen Vertreter in relevanten Gremien bei fehlender vorheriger Zustimmung; Befassungsrecht des Plenums