Parlaments- statt Ministererlaubnis im Kartellrecht
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Parlamentsberatung und ‑beschluss zu einem vom Bundeswirtschaftsminister vorbereiteten Beschlussantrag zur Erlaubnis eines vom Bundeskartellamt untersagten Unternehmenszusammenschlusses, Definition des dabei zu berücksichtigenden Gemeinwohlinteresses insbes. betr. Tarifbindung, Arbeitsplatzerhalt, Verbraucherschutz und Versorgungssicherheit